Der EU AI Act regelt die Entwicklung und den Einsatz von KI. Dazu gehören verbotene Praktiken, Anforderungen an Hochrisiko-Systeme, Transparenz und KI-Kompetenz. Welche Pflichten dich betreffen, hängt von deiner Rolle, dem Zweck des Systems und den jeweiligen Fristen ab.
Wofür nutzt du KI?
Der AI Act kann sowohl Anbieter als auch Unternehmen betreffen, die KI verwenden. Auch Anbieter außerhalb der EU können erfasst sein, etwa wenn sie Systeme auf dem EU-Markt bereitstellen. Artikel 2 beschreibt den Geltungsbereich und seine Ausnahmen.
Rein privat? Für natürliche Personen bei ausschließlich persönlicher, nicht beruflicher Nutzung nimmt Artikel 2 Absatz 10 die Betreiberpflichten aus. Für den beruflichen Einsatz gilt diese Ausnahme nicht pauschal. Datenschutz und andere einschlägige Gesetze bleiben eigenständig zu beachten.

Unser Beispiel: der Werkstatt-Chatbot
Eine Werkstatt möchte auf ihrer Website Fragen zu Öffnungszeiten und Anfahrt beantworten. Dafür verwendet sie einen fremden KI-Dienst mit freigegebenen Informationen. Der Assistent bewertet keine Bewerbungen und entscheidet nicht über Kredite.
Wir bleiben bei diesem Beispiel: erst die Beteiligten, dann die Pflichten, anschließend die Termine und das Arbeitsblatt.
Anbieter oder Betreiber?
- Anbieter
- Entwickelt ein System oder lässt es entwickeln und stellt es unter eigenem Namen bereit.
- Betreiber
- Verwendet das System unter eigener Verantwortung. Mitarbeitende handeln häufig unter Verantwortung ihrer Organisation.
Ein Modell erzeugt Antworten. Ein KI-System verbindet es zum Beispiel mit einer Website und den Werkstattinformationen. Die Organisation, die das System verwendet, ist noch einmal etwas anderes.
Das ist eine verkürzte Erklärung der Begriffe aus Artikel 3. Wer selbst eine Anwendung unter eigenem Namen anbietet oder verändern lässt, muss seine Rolle gesondert klären. Wer ein fremdes Modell verwendet, wird dadurch nicht automatisch dessen Modellanbieter.
Notiere für deinen eigenen Fall Aufgabe, Produkt, Version und Vertragspartner. Kläre außerdem, wohin Eingaben übertragen werden. Dabei hilft der Guide Datenwege und KI-Datenschutz prüfen.
Welche Pflichten betreffen deinen Einsatz?
Prüfe zuerst verbotene Praktiken, eine mögliche Hochrisiko-Einstufung und passende Transparenzpflichten für den konkreten Einsatz. Entscheidend ist der vorgesehene Zweck des Systems; der Toolname allein beantwortet diese Fragen nicht.
Ist die Funktion verboten?
Artikel 5 nennt bestimmte Praktiken mit Voraussetzungen und Ausnahmen. Ein Beispiel ist Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen; die Vorschrift enthält eine medizinische beziehungsweise sicherheitsbezogene Ausnahme. Nicht jede Kamera oder fehlerhafte KI-Antwort fällt automatisch unter ein Verbot.
Kann es Hochrisiko-KI sein?
Artikel 6 erfasst bestimmte sicherheitsbezogene Produkte und Einsatzfelder aus Anhang III. Dabei zählen Zweck, Funktion und Einfluss auf Menschen. Die Bezeichnung „Assistent“ oder ein menschlicher Bestätigungsklick schließt Hochrisiko nicht aus.
Müssen Menschen über KI informiert werden?
Bei einem öffentlichen Chatbot und bei bestimmten synthetischen Inhalten können Transparenzpflichten hinzukommen. Sie lassen sich nicht allein aus einer Risikokategorie ablesen.
Hochrisiko: Ausnahmen und Modellregeln genauer lesen
Für den Produktweg nach Artikel 6 Absatz 1 müssen die gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein. Für Systeme aus Anhang III enthält Absatz 3 begrenzte Ausnahmen. Sie hängen unter anderem davon ab, dass keine erheblichen Gefahren für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte entstehen und die Entscheidung nicht wesentlich beeinflusst wird.
Ein System aus Anhang III, das Profiling natürlicher Personen durchführt, bleibt nach Absatz 3 hochriskant. Anbieter, die für ein anderes System aus Anhang III eine Ausnahme beanspruchen, müssen die Bewertung nach Absatz 4 dokumentieren und die dort genannte Registrierung beachten. Für Anbieter allgemeiner KI-Modelle (GPAI) gelten zusätzlich eigene Regeln; das Modell ist nicht mit jedem daraus gebauten System gleichzusetzen.
Beim Chatbot sind drei Dinge zu trennen
Für den Werkstatt-Assistenten klären wir zunächst, wer das System anbietet und welche Funktionen es tatsächlich hat. Artikel 50 unterscheidet unter anderem:
- Der Hinweis für Menschen
- Bei Systemen zur direkten Interaktion müssen Anbieter grundsätzlich dafür sorgen, dass Menschen über die KI-Interaktion informiert werden. Die Vorschrift nennt eine Ausnahme, wenn dies aus dem Kontext offensichtlich ist.
- Die technische Markierung
- Anbieter bestimmter generativer Systeme müssen synthetische Ausgaben maschinenlesbar markieren und technisch erkennbar machen. Absatz 2 enthält Voraussetzungen und Ausnahmen, etwa für bestimmte Standardbearbeitung.
- Die Offenlegung von Inhalten
- Für Betreiber nennt Absatz 4 eigene Regeln zu Deepfakes und bestimmten KI-Texten über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Ein sichtbarer Hinweis und eine technische Markierung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Die einschlägigen Hinweise müssen nach Absatz 5 klar, unterscheidbar und spätestens bei der ersten Interaktion oder Darstellung bereitstehen; auch Barrierefreiheit ist zu berücksichtigen. Ein versteckter Eintrag im Kleingedruckten beantwortet die Frage daher nicht allein.
Was gilt bei veröffentlichten Texten und Deepfakes?
Für die genannten Texte von öffentlichem Interesse sieht Absatz 4 eine bedingte Ausnahme vor: substanzielle menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle und redaktionelle Verantwortung. Eine reine Rechtschreibkorrektur genügt laut Kommissions-FAQ nicht. Dafür solltest du KI-Aussagen und Quellen inhaltlich prüfen. Diese Textausnahme ist keine pauschale Freistellung für Bilder oder Videos.
Auch bei Deepfakes gibt es besondere Regeln, etwa für bestimmte künstlerische Inhalte. Der Transparenz-Code der Kommission ist ein freiwilliges Hilfsmittel zur Umsetzung; gesetzliche Pflichten werden dadurch nicht freiwillig.
Ein anderer Zweck verändert die Prüfung
Zwei weitere fiktive Fälle zeigen den Unterschied zum Werkstatt-Chatbot:

Einen internen Text überarbeiten
Das Team formuliert eine freigegebene Notiz um. Hier stehen Datenfreigabe, sachliche Kontrolle und passende Kenntnisse der Mitarbeitenden im Vordergrund. Daraus folgt noch keine vollständige rechtliche Freigabe.

Bewerbungen vorsortieren
Die Anwendung bewertet Lebensläufe und empfiehlt Einladungen. Anhang III Nummer 4 erfasst unter anderem Analyse, Filterung und Bewertung von Bewerbungen. Ein abschließender menschlicher Klick ersetzt die Hochrisiko-Prüfung nicht.
Welche Fristen gelten?
Gilt bereits
Kapitel I und II grundsätzlich seit 2. Februar 2025, unter anderem KI-Kompetenz und bestimmte Verbote. GPAI-Regeln, Governance und bestimmte Sanktionen folgen seit 2. August 2025. Seit 2. August 2026 gilt die Verordnung im Allgemeinen, darunter grundsätzlich Artikel 50.
2. Dezember 2026
Eine begrenzte Übergangsfrist: Anbieter generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen bis dahin die Maßnahmen zur technischen Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 treffen. Das verschiebt nicht sämtliche Transparenzpflichten. Artikel 113 nennt diesen Termin außerdem für neu ergänzte Verbote.
Spätere Hochrisiko-Termine
2. Dezember 2027 für den Einstufungsweg nach Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III; 2. August 2028 für Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I. Die jeweils genannten Teile, Ausnahmen und Bestandsregeln sind zusätzlich zu prüfen.
Stand: 26. Oktober 2026. Der offizielle Service Desk enthält die Änderungen von 2026 im konsolidierten Text vom 27. Juli. Für die Termine sind Artikel 113 und die Bestandsregeln in Artikel 111 maßgeblich.
Alle ausgewählten Termine mit Voraussetzungen ansehen
| Termin | Betroffene Regel / Rolle | Was du auseinanderhalten solltest |
|---|---|---|
| Seit 2. Februar 2025 | Kapitel I und II grundsätzlich anwendbar, darunter KI-Kompetenz und bestimmte Verbote | Neu hinzugefügte Verbote haben nach Artikel 113 einen gesonderten späteren Termin. |
| Seit 2. August 2025 | Unter anderem GPAI-Regeln und bestimmte Governance- und Sanktionsregeln | Für ältere GPAI-Modelle gibt es eine eigene Bestandsregel. |
| Seit 2. August 2026 | Allgemeine Anwendung, darunter grundsätzlich Artikel 50 | Interaktionshinweis, technische Markierung und Offenlegung sind unterschiedliche Pflichten. |
| 2. Dezember 2026 | Begrenzte Übergangsfrist für Anbieter generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden | Artikel 111 Absatz 4 betrifft Artikel 50 Absatz 2: maschinenlesbare Markierung. Kein allgemeiner Aufschub für Betreiber. |
| 2. August 2027 | GPAI-Modelle, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht wurden | Bestandsfrist für deren Anbieter nach Artikel 111 Absatz 3. |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-Systeme nach Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III | Kapitel III Abschnitte 1–3 mit der in Artikel 113 genannten Ausnahme; Bestandsregeln zusätzlich prüfen. |
| 2. August 2028 | Hochrisiko-Systeme nach Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I | Anderer Einstufungsweg als Anhang III; sektorspezifische und Übergangsregeln beachten. |
Für unseren Chatbot bedeutet das: Eine spätere Hochrisiko-Frist ist kein Grund, mit bereits geltenden Transparenzregeln zu warten. Halte für jede einschlägige Pflicht die Rolle und den Termin getrennt fest. Auch das Datum des Inverkehrbringens gehört dazu.
So hältst du deinen Einsatz fest
Übertrage die vier Schritte auf einen konkreten Einsatz. Im ausgefüllten Muster sind bekannte Angaben und offene Fragen getrennt. Du kannst es kopieren oder mit der leeren Textdatei beginnen.
Arbeitsblatt zum Werkstatt-Chatbot
- Zweck
- Öffnungszeiten und Anfahrt erklären.
- Freigegebene Quelle
- Öffentliche Werkstattinformationen.
- Menschliche Zuständigkeit
- Serviceleitung im fiktiven Beispiel.
- Offen vor Einsatz
- Produkt, Rolle, Einstufung, Datenweg und Transparenzfunktionen prüfen.
Ausgefülltes Muster öffnen und kopieren
AI-ACT-EINSATZFALLPASS · AUSGEFÜLLTES FIKTIVES MUSTER Stand: 26.10.2026 · kein Prüfsiegel und keine Rechtsfreigabe Vorhaben: Öffentlicher FAQ-Assistent einer fiktiven Werkstatt Zweck: Öffnungszeiten und Anfahrt aus freigegebenen Informationen erklären Nicht vorgesehen: Personal-, Kredit- oder Leistungsentscheidungen Produkt / Version: Vor Beschaffung konkret eintragen – noch offen Anbieter des Systems / verwendetes Modell: Vertrag und technische Rollen klären Eigene Rolle: Nutzende Werkstatt; Betreiberrolle fachlich bestätigen Eingaben: Öffentliche Fragen; unnötige persönliche Angaben vermeiden Ausgaben: Antworten nur aus freigegebenem Informationsstand Menschliche Zuständigkeit: Serviceleitung (Rolle im fiktiven Beispiel) Interaktion: Sichtbaren KI-Hinweis und Erstkontaktgestaltung prüfen Technische Markierung: Anbieterfunktion und Art.50(2)-Anwendbarkeit klären Risiko: Tatsächlichen Zweck gegen Art.5/6 und einschlägige Anhänge prüfen Zeitpunkt: Inverkehrbringen dokumentieren; Bestandsfrist nicht unterstellen Kompetenzübung: Fehlende Angabe erkennen und Rückfrage korrekt weiterleiten Prüfbelege: Produktunterlagen, Datenweg, Rollenzuordnung, Hinweisentwurf Noch offen: Produkt/Version, Vertrag, Einstufung, Markierung und Zuständigkeit Nächster Schritt: Fachliche Prüfung vor Einsatz; keine automatische Freigabe
Trage dein Produkt samt Version ein, benenne eine verantwortliche Person und sammle die passenden Unterlagen. Unbekannte Punkte bleiben offen. Das ausgefüllte Blatt bereitet eine fachliche Prüfung vor; es ersetzt sie nicht.
Das Team am eigenen Beispiel üben lassen
Wer KI im Auftrag verwendet, braucht Kenntnisse, die zur Aufgabe passen. Artikel 4 berücksichtigt dafür unter anderem Vorwissen, Erfahrung und den Einsatzkontext. Er verlangt Maßnahmen zur Unterstützung von KI-Kompetenz, aber weder ein universelles Zertifikat noch feste Pflichtstunden oder die Garantie eines bestimmten individuellen Niveaus. Eine interne KI-Richtlinie hält fest, welche Zugänge erlaubt sind, wer Antworten prüft und an wen sich das Team bei Fehlern wendet.
Eine Frage, auf die der Bot keine Antwort hat
Frage den Werkstatt-Assistenten nach einem Service, der in seinen freigegebenen Informationen nicht vorkommt. Lass die zuständige Person zeigen, wie sie eine erfundene Antwort erkennt, die Ausgabe stoppt und an Mitarbeitende weiterleitet.
Das Übungsziel: Die Person erkennt die Wissenslücke und kann den vereinbarten nächsten Schritt ausführen. Das ist ein eigener Übungsvorschlag, keine gesetzliche Zertifikatsprüfung.
Wer kontrolliert – und welche Folgen drohen?
Europäische und nationale Stellen teilen sich die Aufsicht. Das KI-Büro übernimmt insbesondere Aufgaben bei allgemeinen KI-Modellen. Artikel 99 nennt unterschiedliche Bußgeldhöchstgrenzen je nach Verstoß; die Behörde muss auch die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.
Bußgeldhöchstgrenzen und Sonderregeln nachlesen
| Verstoß | Betrag beziehungsweise Umsatzbezug |
|---|---|
| Verbotene Praktiken nach Artikel 5 | Bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Vorjahresumsatzes bei Unternehmen. |
| Die in Artikel 99 Absatz 4 genannten Pflichten, darunter Artikel 50 | Bis 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Vorjahresumsatzes bei Unternehmen. |
| Unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben auf entsprechende Anfrage | Bis 7,5 Mio. EUR oder 1 % des weltweiten Vorjahresumsatzes bei Unternehmen. |
Für Unternehmen gilt grundsätzlich der höhere Betrag beziehungsweise Umsatzwert; bei den genannten Bußgeldern für KMU der niedrigere. Für bestimmte kleine Mid-Caps enthält Absatz 6a eine besondere Regel zu den Absätzen 4 und 5. Für GPAI-Anbieter ist zusätzlich der eigene Regelungsteil zu beachten. Die Höchstgrenze ist keine pauschale Strafe für jeden KI-Einsatz.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der EU AI Act?
Er gilt schrittweise. Seit Februar 2025 sind Kapitel I und II grundsätzlich anwendbar, seit August 2026 gilt die Verordnung im Allgemeinen. Die geänderten Hochrisiko-Termine liegen je nach Einstufungsweg am 2. Dezember 2027 oder 2. August 2028. Artikel 111 enthält zusätzliche Bestandsregeln; eine spätere Frist verschiebt nicht automatisch alle Pflichten eines Systems.
Gilt der AI Act auch für rein private Nutzung?
Artikel 2 Absatz 10 nimmt Betreiberpflichten natürlicher Personen bei rein persönlicher, nicht beruflicher Tätigkeit aus. Geschäftliche Nutzung ist davon zu unterscheiden. Andere anwendbare Gesetze werden dadurch nicht pauschal außer Kraft gesetzt.
Bin ich Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems?
Artikel 3 unterscheidet unter anderem Entwicklung oder Beauftragung und Bereitstellung unter eigenem Namen von der Nutzung unter eigener Verantwortung. Ein fremdes Basismodell, das fertige System und das Unternehmen sind unterschiedliche Ebenen. Kläre die konkrete Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung; ein Konto oder Produktname allein beantwortet die Rollenfrage nicht.
Ist jeder Chatbot oder jedes Sprachmodell Hochrisiko-KI?
Nein. Entscheidend sind das konkrete System und sein vorgesehener Zweck nach Artikel 6 und den Anhängen. Ein öffentlicher FAQ-Assistent und eine Anwendung zur Bewerbervorsortierung werfen unterschiedliche Fragen auf. Ein abschließender menschlicher Klick schließt Hochrisiko nicht automatisch aus.
Braucht jede Person ein gesetzlich vorgeschriebenes KI-Zertifikat?
Der aktuelle Artikel 4 schreibt kein universelles Zertifikat oder eine feste Mindeststundenzahl vor. Er verlangt passende Maßnahmen zur Unterstützung von KI-Kompetenz unter Berücksichtigung des Vorwissens und Einsatzkontexts, aber keine Garantie eines bestimmten individuellen Kompetenzniveaus.
Muss jeder KI-generierte Text sichtbar gekennzeichnet werden?
Das lässt sich nicht pauschal aus Artikel 50 ableiten. Technische Markierung durch Anbieter, der Hinweis auf KI-Interaktion und bestimmte Offenlegungspflichten für Betreiber sind verschiedene Regeln. Für bestimmte Texte von öffentlichem Interesse enthält Absatz 4 eine bedingte Ausnahme bei substanzieller menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle und redaktioneller Verantwortung.
Was bedeutet die Frist am 2. Dezember 2026?
Artikel 111 Absatz 4 betrifft Anbieter generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden: Die Maßnahmen zur Erfüllung der technischen Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 müssen bis 2. Dezember 2026 getroffen sein. Das ist kein allgemeiner Aufschub aller Transparenzpflichten. Artikel 113 nennt für neu ergänzte Verbote ebenfalls diesen Termin.
Welche Folgen kann ein Verstoß gegen den AI Act haben?
Artikel 99 nennt je nach Verstoß unterschiedliche Höchstgrenzen, Umsatzbezüge und Regeln für KMU sowie bestimmte kleine Mid-Caps. Die Umstände des konkreten Falls sind zu berücksichtigen. Die höchste gesetzliche Summe ist deshalb keine pauschale Strafe für jeden KI-Einsatz; das Arbeitsblatt auf dieser Seite stellt keine Rechtsfreigabe aus.
Quellen & Methode
Vorgehen und Grenzen
Recherche und Quellenprüfung am 26. Oktober 2026. Grundlage sind die verlinkten EU-Quellen und die nummerierten Vorschriften des konsolidierten Service-Desk-Texts vom 27. Juli 2026. Unverbindliche Zusammenfassungen wurden davon getrennt; EUR-Lex war direkt nicht vollständig lesbar. Redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Die drei Fälle und das Muster sind fiktiv, die Bilder eigene konzeptionelle Illustrationen. Es wurden keine Produkttests und keine individuelle juristische Prüfung durchgeführt.
Bei Recherche, Texterstellung und Grafiken wird KI eingesetzt. Welche eigenen Versuche vorliegen und was nur als Beispiel dient, beschreibt dieser Beitrag. Unser Redaktionsstandard erklärt die Anforderungen an Belege und Berichtigungen.
Belege für die Aussagen
Die 14 verwendeten Quellen öffnen
- AI Act | Shaping Europe’s digital future
- The enforcement framework of the AI Act | Shaping Europe’s digital future
- Transparency obligations under Article 50 of the AI Act | Shaping Europe’s digital future
- Code of Practice on Transparency of AI-generated Content | Shaping Europe’s digital future
- AI Act Service Desk · Artikel 2
- AI Act Service Desk · Artikel 6
- AI Act Service Desk · Artikel 50
- AI Act Service Desk · Artikel 4
- AI Act Service Desk · Artikel 113
- AI Act Service Desk · Artikel 3
- AI Act Service Desk · Artikel 5
- AI Act Service Desk · Artikel 99
- AI Act Service Desk · Artikel 111
- AI Act Service Desk · Anhang III, insbesondere Nummer 4



